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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Zusammenarbeit mit Vermietern und Hotels

1. Allgemeines/Geltungsbereich
 Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das durch die Focasa GbR (nachstehend Focasa genannt) angebotene Marketing von Ferienhäusern und Hotels im Verhältnis zu den Anbietern solcher Objekte geregelt.

2. Focasa Dienstleistungen
Bei Angeboten wird Focasa die auf der Grundlage der übermittelten Information online über das Internet interessierten Besuchern zur Verfügung stellen. Focasa behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor,
soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und
unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners für diesen zumutbar sind.

Wir bieten Ihnen Speicherplatz auf unsere Homepage www.focasa.de und unserem Forum www.focasa-forum.de mit einem Direktlink auf Ihre Homepage, Platz für Ihr Firmenlogo und ein Foto (122x84 Pixel) sowie genügend Raum für einen aussagefähigen Text.

3. Auftragserteilung/Vertag
Die Absendung des Anmeldeformulars auf der Internetseite www.focasa-forum.de und die damit verbundene Auftragserteilung stellt das Zustandekommen eines Nutzungsvertrages zwischen Focasa und
dem Auftraggeber dar. Die Mindestvertagslaufzeit beträgt 12 Monate.
Der  Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Seiten Focasa oder dem Kunden mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird.

4 .Gewährleistung, Haftung
Der Auftraggeber ist im vollen Umfang für die Inhalte seines Internet-Auftritts verantwortlich. Er verpflichtet sich uns rechtzeitig mitzuteilen, wenn sich an den Focasa zur Verfügung gestellten Informationen relevante Inhalte geändert haben. Insbesondere der URL für die Verlinkung auf unseren Seiten. Er verpflichtet sich zudem, dass der Inhalt seiner Internetseite, keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte etc.) verletzt oder gegen bestehende Gesetze verstößt. Bei Verstoß ist Focasa berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Gewährleistungsansprüche gegenüber Focasa sind beschränkt auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Anbieter nach Maßgabe des § 634 Nr.3 BGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und nach Maßgabe des § 634 Nr.4 BGB Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

5. Preise / Zahlungen
Die Preise für die einzelnen Focasa-Dienstleistungen richten sich nach der in dem Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preise im Anmeldeformular.
Im Falle einer automatischen Vertragslaufzeitverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die durch die Verlängerung hinzutretende Vertragslaufzeit jeweils nach dem Preis im Anmeldeformular, welche zwei Wochen vor dem Beginn der Kündigungsfrist für den Kunden Gültigkeit haben. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Focasa vor, die eigene vertragliche Leistung, bis zur Beendigung des Verzugs, zurückzuhalten.
Kosten, die durch die Forderungseintreibung bzw. bei Rücklastschriften Focasa entstehen, werden weiter belastet.

6. Kündigungen
Kündigungen haben schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) zu erfolgen.

7. Gerichtsstand
Ist der Anbieter Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist der Sitz von Focasa Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

8. Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

   1. Focasa behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von     Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt.
Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Focasa wird den Nutzer in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.

   2. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
 

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